Die Flatterulme benötigt Raum, aber wieviel? - Foto: W. Götz
Landshut – gw (27.05.2020) Das Bild der Wittstraße soll sich nach und nach gründlich verändern. Gegenüber der Grieserwiese sollen Gebäude mit bis zu sechs Geschossen vom Aldi bis zum Tunnel entstehen, dahinter zweigeschossige Bauten mit Parkplätzen oder Gewerbe. Mittendrin steht eine Flatterulme, die auf jeden Fall erhalten werden soll. So ging es im Detail um den Platz für den gefährdeten Baum.
Die Flatterulme wurde im Jahr 2019 zum Baum des Jahres ernannt und steht in Bayern auf der Roten Liste als gefährdet. Laut Bebauungsplan sollte der Flatterulme ein Platz von 7 mal 7 Meter zugesprochen werden. Dazu äußerte sich die Untere Naturschutzbehörde kritisch und schlug einen Innenhof für den Baum von 15 mal 15 Meter vor. Die Stadt Landshut erweiterte darauf ihr Angebot auf 10 mal 12 Meter als fachlich ausreichend.
Christoph Rabl (Grüne) ging das in der Aussprache nicht weit genug. Diese Flatterulme befindet sich noch im „Babystadium“ und kann bis zu 200 Jahre alt werden. Daher sollte an 20 mal 20 Meter Raum gedacht werden.
Baudirektor Johannes Doll sah das als „zu viel“ an. „Dann würde man dem Eigentümer, der dort den einzigen Baum stehen hat, stark regulieren.“ Dr. Thomas Keyßner (Grüne) forderte ebenfalls mehr Lebensraum für die Flatterulme in dem Bereich, der schon sehr intensiv genutzt wird und schlug mindestens 15 mal 15 Meter vor. Dem schloss sich auch Elke März-Granda (ÖDP) an.
Bei der Abstimmung über die verschiedenen Varianten, siegte die 15 mal 15 Meter Lösung. Das Zünglein an der Waage war Günter Straßberger von der AfD, der sich ebenfalls für 15 mal 15 Meter entschied.