Im Januar 2019 wurde eine Polizeikontrolle von Befürwortern eine Beruhigung des Balsgäßchen begleitet.
Landshut – pm (02.06.2020) Die beiden Mitglieder des Verkehrssenats der Grünen, Dr. Thomas Keyßner und Prof. Dr. Frank Palme sowie Stadtrat Norbert Hoffmann (fraktionslos) nehmen einen neuen Anlauf zur wirksamen Sperrung des Balsgäßchens für unberechtigte Verkehre durch einen versenkbaren Poller.
Damit einhergehen soll laut eines gemeinsamen Stadtratsantrages eine verkehrstechnisch erforderliche umgedrehte Verkehrsführung in der Spiegelgasse mit Zebrastreifen an der Ausfahrt in die Altstadt, um die Durchgängigkeit des Verkehrs zwischen Alt- und Neustadt und den Schutz querender Fußgänger weiter zu gewährleisten.
Die drei Stadtratsmitglieder greifen damit erneut einen Verwaltungsvorschlag aus dem vergangenen Jahr auf, der im damaligen Stadtrat keine Mehrheit finden konnte. „Uns ist es wichtig, dass sich der neue Stadtrat gleich zu Beginn seiner Wahlperiode wieder mit diesem seit Jahren ungelösten Konflikt um die weit über tausend unberechtigten Durchfahrten pro Tag durch das Nadelöhr Balsgäßchen beschäftigt“, sagt Norbert Hoffmann. „Wir wollen die Einhaltung des Durchfahrtsverbotes durch das Balsgäßchen endlich durchsetzen“, ergänzt Thomas Keyßner. Dazu eigne sich am besten ein Poller an der Einmündung Nahensteig, der sich von Berechtigten, wie etwa Anwohnern, der Polizei oder Rettungsdiensten per Funksteuerung versenken ließe, so Keyßner weiter.
Prof. Dr. Frank Palme ist überzeugt, dass die Kombination dieser verkehrsberuhigenden Maßnahmen in mehrfacher Hinsicht spürbare Verbesserungen in der Innenstadt bringen wird: „Insbesondere im Balsgäßchen, das durch die weitgehende Nichteinhaltung des existierenden Durchfahrtverbotes aufgrund seiner baulichen Enge besonders durch Lärm und Luftschadstoffe belastet ist, werden diese Maßnahmen unmittelbar zu einer deutlichen Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität führen. Und durch flankierende verkehrsregelnde Maßnahmen in der Länd lässt sich auch eine sonst mögliche Zunahme des Schleichverkehrs aus der Oberen Altstadt wirksam vermeiden“.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Verkehrsberuhigung Innenstadt - Verkehrslenkende Maßnahmen Balsgäßchen, Spiegelgasse und Neustadt
Der Stadtrat möge folgende verkehrslenkende Maßnahmen beschließen:
- Sperrung des Balsgäßchen für den unberechtigten Durchgangsverkehr mittels versenkbarem Poller bei der Einmündung Nahensteig mit elektronisch gesteuerter Freigabe nur für Berechtigte
- Änderung der Einbahnstraßenrichtung Spiegelgasse jetzt von der Neustadt zur Altstadt
Flankierende Maßnahmen: - Gewährleistung der Verkehrssicherheit für querende Fußgänger an der Einmündung Spiegelgasse/Altstadt durch geeignete bauliche/verkehrsregelnde Maßnahmen, beispielsweise Fußgängerüberweg in Kombination mit vorgelagerter
- Geschwindigkeitsbeschränkung
- Einrichtung einer Bushaltestelle in der Neustadt im Fall einer zukünftigen City-Ringbuslinie aufgrund der im Rahmen dieser Maßnahmen zu ändernden Linienfahrtrichtung
- Konzept für weitere erforderliche verkehrsregelnde Maßnahmen im Gesamtkontext, um eine mögliche Zunahme des Schleichverkehrs aus der Oberen Altstadt über die Länd bei Wegfall der Einfahrt in die Schirmgasse zu vermeiden
Begründung
Verkehrszählungen im Juli 2019 zeigen gegenüber den Zahlen vom September 2013 eine gleichbleibend hohe Verkehrsbelastung in der Spiegelgasse und insbesondere im Balsgäßchen von etwa 2,2 TKfz/Tag vor allem durch unberechtigten Durchgangsverkehr (siehe Verwaltungsvorlage zu TOP 5 des Verkehrssenats am 09.12.2019 und zum Plenum am 24.01.2020). Längerfristige Kontrollen der Polizei im
Zeitraum von Dezember 2015 bis Juni 2016 bestätigen, dass 2 von 3 Fahrzeugen unberechtigt durch das Balsgäßchen fahren (siehe TOP 5 des Verkehrssenats am 14.03.2017). Durch einen funkgesteuerten versenkbaren Poller oder vergleichbare technische Einrichtungen soll das Balsgäßchen wirksam vor diesem unberechtigten Durchgangsverkehr und damit schädlichen Immissionen (Luftschadstoffe, Lärm) geschützt werden, die dort infolge der engen Bebauung verstärkt auftreten. Durch diese Schutzmaßnahme wird gleichzeitig die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den betroffenen Innenstadtbereichen deutlich gesteigert.
Weiterhin durchfahrtberechtigt sind etwa 310 Berechtigungsinhabende, Rettungsfahrzeuge, Polizei und Radfahrende, wodurch gemäß den vorliegenden Zahlen eine Reduzierung der Verkehrsbelastung im Balsgäßchen auf etwa 0,5 TKfz/Tag erwartet wird. Damit hierbei nicht-berechtigte Fahrzeuge vor der Sperre wenden können, ohne den gesamten Verkehr zu blockieren, kommt als Standort für diese Sperre nur die Einmündung Nahensteig in Frage, da nur dort eine Wendemöglichkeit besteht. In Folge ist die Richtung der Einbahnstraße Spiegelgasse umzukehren, damit über die neue Fahrtrichtung von der Neustadt zur Altstadt die Durchgängigkeit der Verkehre auch weiterhin gegeben ist. Erwartet wird, dass sich durch diese Maßnahmen die Verkehrsbelastung für diese Fahrbeziehung auf ein ähnliches Niveau wie bisher in Gegenrichtung von etwa 5 TKz/Tag einpendeln wird.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit bei der Einmündung der Spiegelgasse in die Altstadt zu legen, da die Sichtbeziehungen zwischen dem Kfz-Verkehr und querenden Fußgängern sehr eingeschränkt sind.
Dies ist durch geeignete bauliche/verkehrsregelnde Maßnahmen sicherzustellen, wie die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in Kombination mit einer vorgelagerten expliziten Geschwindigkeitsbeschränkung auf Schrittgeschwindigkeit. Weiterhin ist im Fall einer zukünftigen City-Ringbuslinie eine Bushaltestelle in der Neustadt einzurichten, da deren Fahrrichtung entsprechend der geänderten Einbahnstraßenrichtung anzupassen ist. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass durch geeignete verkehrsregelnde Maßnahmen im Gesamtkontext Verdrängungseffekte und insbesondere eine mögliche Zunahme des Schleichverkehrs aus der Oberen Altstadt über die Länd infolge des Wegfalls der Einfahrt in die Schirmgasse wirksam vermieden werden.
gez.
Dr. Thomas Keyßner
Prof. Dr. Frank Palme
Norbert Hoffmann